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Kanton Luzern - Die Luzerner Polizei warnt vor Ablenkung beim Fahren

Luzerner Polizei

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Kanton Luzern - Die Luzerner Polizei warnt vor Ablenkung beim Fahren
(Bildquelle: pixabay)

Viele Gerätschaften und Kommunikationsmittel sind in Fahrzeugen verfügbar und laden dazu ein, verwendet zu werden. Darunter auch das Telefon mit seinen vielfältigen Möglichkeiten. Das Bedienen des Telefons während der Fahrt gilt als grobe Verkehrsregelverletzung und kann nebst einer Anzeige auch ein Administrativverfahren nach sich ziehen.

Wer sich ans Steuer setzt, sollte sich voll und ganz dem Fahren widmen. Doch vielzählig sind die Versuchungen, noch schnell jemanden anzurufen, das Navigationsgerät zu programmieren oder eine eingehende Textnachricht am Handy zu beantworten. Allzu schnell gilt die Aufmerksamkeit nicht mehr dem Verkehrsgeschehen und Verkehrsteilnehmer sind abgelenkt. Unaufmerksamkeit und Ablenkung sind mit die häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle, welche bei den Betroffenen viel Leid verursachen.

Mit folgenden Tipps helfen Sie Unfälle zu vermeiden:

  • Unterlassen Sie beim Lenken jede ablenkende Aktivität und fokussieren Sie Ihren Blick auf das Verkehrsgeschehen.
  • Programmieren Sie Ihr Navigationsgerät vor der Abfahrt.
  • Verzichten Sie insbesondere auf das Lesen und Schreiben von Textnachrichten sowie aufs Telefonieren am Steuer.
  • Halten Sie an einem sicheren Ort, wenn Sie etwas Dringendes erledigen müssen, das Sie ablenken könnte.
Das Bundesgericht hat im Jahr 2009 das Schreiben eines SMS am Steuer als grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft. Eine entsprechende Anzeige kann nebst hohen Kosten auch ein Administrativverfahren nach sich ziehen. Daher gilt: „Las dich nicht ablenken. Hände weg von Handy, Navi und Co.“

Kategorien:

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