Kanton Nidwalden – Steuerbefreiung für sparsame Autos soll fallen
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Autofahrerinnen und Autofahrer im Kanton Nidwalden müssen sich möglicherweise auf Änderungen bei der Verkehrssteuer einstellen. Der Regierungsrat will die bisherige dreijährige Steuerbefreiung für besonders energieeffiziente Fahrzeuge abschaffen. Betroffen wären auch Elektroautos.
Bislang sind Fahrzeuge der besten Energieeffizienzkategorie A in Nidwalden während der ersten 36 Monate nach ihrer ersten Inverkehrsetzung von der Verkehrssteuer befreit. Dazu gehören neben Elektroautos auch besonders sparsame Hybrid-, Benzin- und Dieselfahrzeuge.
Neu zugelassene Fahrzeuge sollen von Beginn an Steuern zahlen
Künftig soll diese Vergünstigung wegfallen. Neu zugelassene Fahrzeuge der Effizienzkategorie A müssten dann von Anfang an Verkehrssteuer bezahlen. Hintergrund ist ein politischer Vorstoss im Nidwaldner Landrat. Die Mehrheit des Parlaments hält die bisherige Förderung nicht mehr für zeitgemäss. Zudem nutzen auch energieeffiziente Fahrzeuge die Strasseninfrastruktur.
Bestehende Steuerbefreiungen bleiben erhalten
Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die bereits von der dreijährigen Steuerbefreiung profitieren, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Ihre Vergünstigung soll bis zum Ende der ursprünglich gewährten 36 Monate bestehen bleiben. Eine vorzeitige Aufhebung ist nicht geplant.
Gesetzesänderung frühestens 2028
Die geplante Anpassung ist noch nicht beschlossen. Der Regierungsrat hat den Entwurf in die Vernehmlassung geschickt, die bis zum 5. Februar 2027 dauert. Die Beratungen im Landrat sind für Herbst 2027 vorgesehen. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Quelle der Nachricht: Kanton Nidwalden
