Schaffhausen

Kanton Schaffhausen – Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs

Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs
Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Bei der Schaffhauser Polizei gingen in den letzten Tagen (18.02.2022) vermehrt Meldungen über dubiose und aufdringliche Bettler, angebliche Spendensammler ein. Wir mahnen in diesem Zusammenhang entsprechend zur Vorsicht und einer gesunden Portion Misstrauen.

Seit einigen Tagen mehren sich Meldungen bei der Schaffhauser Polizei, wonach sowohl in der Stadt Schaffhausen als auch auf Parkplätzen – u.a. von Einkaufszentren – Bettler und dubiose Spendensammler unterwegs sind. Meistens geben sich die angeblichen Spendensammler als taubstumm aus und tragen gefälschte Zettel für Hilfsorganisationen mit sich. Es werden aktuell wieder vermehrt die Namen von Handicap International oder des Schweizerischen Gehörlosenbundes für die betrügerischen Zwecke missbraucht. Die sich als taubstumm ausgebenden Personen erwecken Mitleid und Unsicherheit, sie sammeln aber weder für Hilfsorganisationen noch für Bedürftige, sondern bereichern sich selbst.

Eine solche Sammeltour von betrügerischen Bettlern ist nicht selten straff geplant und organisiert. Die Geldsammler werden gezielt von Ort zu Ort gefahren und wieder abgeholt. Echte Hilfsorganisationen hingegen führen keine Bargeldsammlungen auf der Strasse durch. Die Mitarbeiter händigen, wenn dann Einzahlungsscheine an dafür errichteten und bewilligten Informationsständen aus. Sowohl Mitarbeiter als auch der Informationsstand sind bei bewilligten Strassenaktionen klar und deutlich als solche erkennbar.

Wenn Sie nun auf der Strasse oder an einem Parkplatz mit einem dubiosen Bettler oder Spendensammler konfrontiert sind, raten wir folgendes:

  • Lassen Sie sich nicht bedrängen und gehen Sie weiter.
  • Informieren Sie die Schaffhauser Polizei über die Notrufnummer 117.

Aufdringliches Betteln ist gesetzlich verboten. Die Personen können also bestraft werden, was in manchen Fällen abschreckend wirkt.

Quelle: SHPol