Header Logo

Polizei

ticker

Automundo BannerAutomundo Banner

Kanton Schaffhausen – Gucklochfahrer gefährden Verkehr

Kanton Schaffhausen – Gucklochfahrer gefährden Verkehr

07.01.2026 | 17:06

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Kanton Schaffhausen – Gucklochfahrer gefährden Verkehr

Nur ein Guckloch freizukratzen ist verboten. (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

In den vergangenen Tagen stoppte die Schaffhauser Polizei mehrere Autos mit vereisten Scheiben. Die Lenker mussten die Sicht freimachen, werden aber angezeigt. Die Polizei warnt: Eingeschränkte Sicht gefährdet alle Verkehrsteilnehmenden.

In den letzten Tagen hat die Schaffhauser Polizei mehrere Autos angehalten, deren Scheiben nicht ausreichend von Eis befreit waren.
Die Autofahrenden durften, nachdem sie ihre Autoscheiben vollständig freikratzen, weiterfahren. Sie werden sich jedoch vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.
Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden.
Die Schaffhauser Polizei erinnert deshalb an folgende Punkte:
  • Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben müssen vollständig von Eis und Schnee befreit sein.
  • Nur ein Guckloch freizukratzen ist verboten.
  • Seitenspiegel und Beleuchtung müssen funktionsfähig und frei von Schnee und Eis sein.
  • Kontrollschilder müssen gut sichtbar sein.
  • Bei Schneefall ist auch das Autodach vom Schnee zu räumen, um gefährliche Schneerutsche zu verhindern.
Quelle der Polizeinachricht: Schaffhauser Polizei

Kategorien:

Schaffhausen
Aktuell
Verkehr

Nächster ❯

Category Banner: schaffhausen
Kanton Schaffhausen – Gucklochfahrer gefährden Verkehr