Der Nationalfeiertag 2018 ist im Kanton Schwyz aus polizeilicher Sicht ohne Zwischenfälle verlaufen.
Vom Mittwochnachmittag, 1. August 2018 bis am Donnerstagmorgen, 2. August 2018, registrierte die
Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz rund drei Dutzend Anrufe. Bei den Meldungen ging es in vier
Fällen um abgefeuertes Feuerwerk und in drei Fällen um unerlaubtes Feuern. Die restlichen Meldungen
betrafen vor allem Sachbeschädigungen, Schiffspannen, lärmende Leute im Freien und ausgelöste
Alarmanlagen.
Die Kantonspolizei Schwyz und das Amt für Wald und Naturgefahren weisen darauf hin, dass im ganzen
Kanton Schwyz weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot gilt.
Das Verbot beinhaltet folgende Regelungen:
Im ganzen Kanton Schwyz ist es verboten im Freien Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für
sämtliche Feuerstellen.
Es ist verboten, brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art und das Steigenlassen von „Heissluftballonen
/ Himmelslaternen“, sind verboten.
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gasgrills in den Gärten oder auf Balkonen unter Einhaltung
besonderer Vorsichtsmassnahmen (Sicherheitsabstand einhalten, dauernde Beaufsichtigung,
Löschmaterial bereithalten), sowie behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen.


