Kanton Schwyz SZ - Islam Flyer - Verfahren wegen Rassendiskriminierung eingestellt
Staatsanwaltschaft Innerschwyz
Der Mann, der hinter dem Verteilen von Islam-Flyern im Kanton Schwyz steht, wird mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Er hatte für die Flyer offizielle Gemeindewappen verwendet. Damit hat er gegen das Wappenschutzgesetz verstossen. Das Verfahren wegen Rassendiskriminierung musste die Staatsanwaltschaft einstellen.
Im August 2017 waren in den Gemeinden Schwyz, Lachen, Herrliberg und Eschenbach Flyer
in Postkartenform verteilt worden.
Die Untersuchungen von Staatsanwaltschaft und Polizei
haben als Urheber einen im Kanton Schwyz wohnhaften Schweizer ermittelt.
Er hatte den
Kartentext verfasst und die Flyer in der Gemeinde Lachen auch selber verteilt. Da auf dem
Flyer die offiziellen Wappen der jeweiligen Gemeinden aufgedruckt waren, verstiess der
Mann gegen das Wappenschutzgesetz. Zudem hat die Polizei bei ihm illegale Waffen
sichergestellt.
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat gegen den Mann deshalb wegen Verstösse gegen
das Wappenschutz- und das Waffengesetz einen Strafbefehl erlassen und ihn zu einer
bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Das Strafverfahren wegen
Rassendiskriminierung und Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit musste eingestellt
werden. Die Texte waren so formuliert, dass sie strafrechtlich keine Grenzen überschritten.
Sie enthielten beispielsweise keine expliziten Beschimpfungen, Verspottungen oder
Hassaufrufe. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.


