Die vom Kantonsrat bewilligten fünf zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen sind Mitte September geliefert worden. Seit einigen Tagen stehen sie zur Funktionsüberprüfung an verschiedenen Orten im Grossraum St. Gallen. Anschliessend werden sie im ganzen Kanton verteilt. Die Kantonspolizei St....
Die vom Kantonsrat bewilligten fünf zusätzlichen Geschwindigkeitsmessanlagen sind Mitte September geliefert worden. Seit einigen Tagen stehen sie zur Funktionsüberprüfung an verschiedenen Orten im Grossraum St. Gallen. Anschliessend werden sie im ganzen Kanton verteilt. Die Kantonspolizei St. Gallen veröffentlicht wöchentlich die geplanten Messstandorte im Internet und über Facebook.
Mit der Beschaffung dieser Anlagen wird die Verkehrssicherheit im Kanton St. Gallen erhöht. Dass dabei nicht die Mehreinnahmen im Vordergrund stehen, zeigt auch die Tatsache, dass die Standorte auf der Homepage der Kapo St. Gallen (www.kapo.sg.ch) veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die Standorte jederzeit ändern können.
Die Örtlichkeiten werden aufgrund von Unfallschwerpunkten oder von Standorten (Schulen, Heime, Trottoirs, Besiedelung etc.) ausgewählt. Dies ist in einer internen Dienstvorschrift bei der Kantonspolizei St. Gallen geregelt. Bei der Standortwahl der semistationären Anlagen werden aber auch Begehren oder Reklamationen von verschiedensten Stellen berücksichtigt. Dazu gehören Gemeindebehörden, Quartiervereine sowie Eltern- oder Jugendorganisationen.
Auch polizeiliche Feststellungen oder bereits erfolge Messungen beeinflussen die Standortwahl. Die Dauer des gleichen Standortes wird unterschiedlich sein.
Mit der Beschaffung dieser Anlagen wird die Verkehrssicherheit im Kanton St. Gallen erhöht. Dass dabei nicht die Mehreinnahmen im Vordergrund stehen, zeigt auch die Tatsache, dass die Standorte auf der Homepage der Kapo St. Gallen (www.kapo.sg.ch) veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die Standorte jederzeit ändern können.
Die Örtlichkeiten werden aufgrund von Unfallschwerpunkten oder von Standorten (Schulen, Heime, Trottoirs, Besiedelung etc.) ausgewählt. Dies ist in einer internen Dienstvorschrift bei der Kantonspolizei St. Gallen geregelt. Bei der Standortwahl der semistationären Anlagen werden aber auch Begehren oder Reklamationen von verschiedensten Stellen berücksichtigt. Dazu gehören Gemeindebehörden, Quartiervereine sowie Eltern- oder Jugendorganisationen.
Auch polizeiliche Feststellungen oder bereits erfolge Messungen beeinflussen die Standortwahl. Die Dauer des gleichen Standortes wird unterschiedlich sein.

