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Kanton SG - Straffreie Abgabe von Laserpointern

Kantonspolizei St. Gallen

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Kanton SG - Straffreie Abgabe von Laserpointern
Symbolbild (Bildquelle: SD-Pictures (CC0))

Per 1. Juni 2019 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten. Neu sind Laserpointer, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, verboten. Die Kantonspolizei St. Gallen bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, Laserpointer bzw. Präsenter mit Laser straffrei abzugeben.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist die Verwendung von Laserpointer, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, verboten. Es gilt eine Übergangsfrist für den Besitz von Laser der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie nicht gekennzeichneten Laserpointer bis zum 1. Juni 2020. Laserpointer der Klasse 2 müssen bis spätestens 1. Juni 2021 entsorgt werden.
Die Kantonspolizei St. Gallen bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, entsprechende Laserpointer straffrei auf allen Polizeiposten abzugeben. Sie werden durch die Kantonspolizei St. Gallen fachgerecht entsorgt beziehungsweise vernichtet.
Die neu geltenden Bestimmungen bezüglich Laserpointer können auf der Website des Bundesamts für Gesundheit www.bag.admin.ch/laserpointer nachgelesen werden.

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