Am Mittwoch (22.02.2023) zwischen 7.30 Uhr und 12.00 Uhr kontrollierte die Schaffhauser Polizei bei mehreren Ausfahrten der Nationalstrasse 4/A4 insgesamt rund 500 Motorfahrzeuge. 24 Lenkerinnen und Lenker waren dabei ohne gültige Vignette 2023 unterwegs und mussten deswegen gebüsst werden.
Zur Erinnerung
- Sämtliche Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, benötigen eine gültige Vignette. Diese muss bei Autos auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden, ohne die Sicht zu behindern. Bei Motorrädern und Anhängern muss die Vignette an einer gut zugänglichen und nicht auswechselbaren Stelle angebracht werden. Es ist nicht erlaubt die Vignette mit Klebestreifen oder Folie zu befestigen.
- Das Teilstück der Nationalstrasse 4 zwischen dem Strassenkreuz Mutzentäli und der Ausfahrt Schweizersbild ist vignettenpflichtig. Einzig das Teilstück der N4 von Bargen/SH bis zur Ein-/Ausfahrt Schweizersbild sowie der Galgenbucktunnel sind im Kanton Schaffhausen von der Vignettenpflicht befreit.
Quelle: SHPol