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Kanton SO - Absolutes Feuerverbot - Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt

Kantonspolizei Solothurn

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Kanton SO - Absolutes Feuerverbot - Feuerwerk nur eingeschränkt erlaubt
(Bildquelle: Kantonspolizei Solothurn)

Durch die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen ist auch im Kanton Solothurn die Gefahr von Wald- und Flurbränden gross. Nach einer heutigen Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter gilt für den ganzen Kanton Solothurn im Wald, am Waldrand sowie an Fluss- und Seeufern ab sofort ein absolutes Feuerverbot. Zudem darf Feuerwerk nur mit einem Sicherheitsabstand von 200 Meter zum Wald und trockenen Feldern abgebrannt werden.

Die anhaltende Trockenheit, die konstant hohen Temperaturen und die Windverhältnisse haben in allen Regionen des Kantons Solothurn zu einer grossen Wald- und Flurbrandgefahr geführt. Weil für die nächsten Tage kein ausgiebiger und flächendeckender Regen erwartet wird, hat der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn, in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, ein absolutes Feuerverbot im Wald, am Waldrand sowie an Fluss- und Seeufern verfügt.
Nachfolgend der genaue Wortlaut der Verfügung:
  1. Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, am Waldrand sowie an Fluss- und Seeufern ein Feuer zu entfachen oder Feuerwerk abzubrennen.
  2. Das Abbrennen von Feuerwerk ist unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 200 Meter zum Wald und trockenen Felder zulässig. Für Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 (bewilligungspflichtig) gelten ab sofort individuelle Auflagen der Polizei Kanton So-lothurn.
  3. Das Entfachen von Höhen- und 1. August-Feuern sowie das Anzünden von Himmels-laternen ist überall verboten, unabhängig vom Abstand zum Wald.
  4. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist grundsätzlich verboten.
  5. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
  6. Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden auf Antrag der Direktion der Solothurnischen Gebäudeversicherung mit Busse von 30 bis 400 Franken bestraft. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.
Die Entscheidungsträger rufen die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Han-deln weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden sowie Wald- und Flurbrände zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden folgende Empfehlungen abgegeben:
  • Das Feuerverbot ist zwingend einzuhalten
  • Auf Feuerwerk sollte verzichtet werden, auch im Siedlungsgebiet
  • Beim Grillieren ausserhalb des Waldes sollten ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées benutzt werden
  • Feuerstellen und Cheminées dürfen nur nach vollständigem Löschen der Glut ver-lassen werden
  • Windverhältnisse und Funkenwurf sind zu beachten
  • Präventiv sind Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereitzustellen
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 oder 112 die Feuerwehr alarmiert werden.
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht der Bevölkerung die Abteilung Katastrophenvorsorge (Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Kanton Solothurn) telefonisch von 8 bis 19 Uhr (auch am Wochenende) zur Verfügung:
  • Telefon: 062 311 94 61
  • E-Mail: kav@vd.so.ch
  • www.kav.so.ch

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