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Kanton Solothurn – Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe ab sofort aufgehoben

Kantonspolizei Solothurn

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Kanton Solothurn – Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe ab sofort aufgehoben
Vorsicht vor Waldbrandgefahr. (Bildquelle: Polizei Kanton Solothurn)

Aufgrund der ergiebigen Niederschläge der letzten Tage haben die Solothurner Behörden das seit dem 30. Juli 2020 gültige Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Während den letzten Tagen gab es im Kanton Solothurn flächendeckende und ergiebige Niederschläge. Dadurch sank die Waldbrandgefahr in den meisten Kantonsteilen auf die Gefahrenstufe 2 (mässig). Ein kritischer Anstieg auf die Gefahrenstufe 4 (gross) ist gemäss Einschätzung von Experten in den nächsten 10 Tagen nicht zu erwarten.
Gestützt auf die Entspannung der Waldbrandgefahr hat der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn das am 30. Juli 2020 verfügte Feuer- und Feuerwerksverbot per sofort aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 30. Juli 2020 ist damit widerrufen.
Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei sowie dem Kantonalen Führungsstab.

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