Durch die anhaltende Trockenheit, die Windverhältnisse und die hohen Temperaturen ist nach heutiger Lagebeurteilung die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn nach wie vor gross.
Das am 9. Juli 2015 (polizeiticker.ch berichtete) angeordnete Feuerverbot für Wald und Waldesnähe wird auf das Abbrennen von Feuerwerk ausgedehnt.
- Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald und Waldesnähe ein Feuer zu entfachen und Feuerwerk abzubrennen. Das Entfachen eines Feuers und das Abbrennen von Feuerwerk sind nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 200 Meter zum Wald zulässig.
- Das Entfachen von Höhen- und 1.- August-Feuern sowie das Anzünden von Himmelslaternen sind überall verboten, unabhängig vom Abstand zum Wald.
- Das Wegwerfen brennender Raucherwaren ist grundsätzlich verboten.
- Diese Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden auf Antrag der Direktion der Solothurnischen Gebäudeversicherung mit Busse von 30 bis 400 Franken bestraft. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.
Die Allgemeinverfügung ergänzt das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 9. Juli 2015 und gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf.
Polizei und Feuerwehr bitten alle Einwohner und Einwohnerinnen um einen äusserst vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk und beim Grillieren. Sie rufen die Eigenverantwortung in Erinnerung und empfehlen auf Feuerwerk zu verzichten. Die Situation wird laufend beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt. Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brandausbruch, alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr via Notruf 118 oder 112.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und Massnahmen zur Lage:
- im Kanton Solothurn (beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz und der Polizei Kanton Solothurn)
- in der Schweiz unter www.waldbrandgefahr.ch.

