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Kanton Solothurn – Grossanlässe mit über 1’000 Personen verboten

Kanton Solothurn

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Kanton Solothurn – Grossanlässe mit über 1’000 Personen verboten
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Ab sofort und bis 31. Januar 2021 sind im Kanton Solothurn Grossveranstaltungen mit über 1’000 Personen verboten. Damit reagiert der Regierungsrat auf die besorgniserregende Entwicklung der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen.

Die Ausbreitung des Coronavirus hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen nochmals rapide beschleunigt – schweizweit, wie auch im Kanton Solothurn. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat beschlossen, keine Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen mehr zu bewilligen. Das Verbot gilt vorderhand bis 31. Januar 2021. Bereits erteilte Bewilligungen für Anlässe mit über 1000 Personen werden widerrufen. An bewilligten Veranstaltungen, die nun aufgrund des Verbots auf maximal 1000 Personen beschränkt werden, müssen die bereits erarbeiteten Schutzkonzepte weiterhin konsequent eingehalten werden.
Seit 1. Oktober 2020 sind Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen vom Bund wieder erlaubt. Mit dem nun erlassenen Verbot folgt der Kanton Solothurn den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Bern, die Anlässe mit über 1000 Personen bereits verboten haben. Diese Kantone befürworten eine restriktivere Bewilligungspraxis als jene des Bundes. Dass sich die Fallzahlen seit Anfang Oktober derart sprunghaft entwickelt haben, stellt die Gesundheitsversorgung auch im Kanton Solothurn vor neue Herausforderungen, namentlich bei der Pflege hospitalisierter Covid-19-Patientinnen und -Patienten und im Bereich des Contact Tracings, das gerade bei grösseren Veranstaltungen besonders gefordert ist. Vor diesem Hintergrund erachtet der Regierungsrat das Verbot als dringend notwendig.

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