Kanton Solothurn SO - Vom 1. April bis 31. Juli gilt für Hunde im Wald Leinenpflicht
Polizei Kanton Solothurn
Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.
Damit weder die Mutter- noch Jungtiere
in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der
Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.
Im Kanton Solothurn sind rund 17'000 Hunde registriert. Damit diese während der
Setz- und Brutzeit für die Mutter- und Jungtiere keine Gefahr darstellen, gilt im
Kanton Solothurn für Hunde im Wald in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine
generelle Leinenpflicht.
Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit Bodenbrüter, Junghasen und Rehe.
Die Polizei Kanton Solothurn und das Amt für Wald,
Jagd und Fischerei appellieren an die Hundehalter/innen, während den kommenden vier Monaten beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere
besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche von Waldrändern und Hecken. Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.
Hundehalter/innen, die sich nicht an diese Pflicht halten,
müssen mit einer Busse rechnen.


