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Kanton St. Gallen SG - Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten

Kantonspolizei St. Gallen

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Für die bevorstehende Bundesfeier (1. August) ist das Abbrennen von Feuerwerk eine beliebte Tradition. Leider gelangt auch Feuerwerk zur Anwendung, welches in der Schweiz verboten ist. Dazu gehören vor allem am Boden knallende Feuerwerkskörper, welche vielfach illegal importiert werden. Vor den...

Die verbotenen Feuerwerkskörper, auch Böller genannt, heissen unter anderem; Schweizer Kracher, Österreicher Kracher oder Piraten. Diese sind sehr gefährlich. Sie sind nicht nur zu laut sondern auch zu unsicher in der Handhabung. Die Bundesfeier ist für einige Jugendliche Anlass, mit Knallkörpern Unwesen zu treiben. Seit viele offizielle Feiern bereits am 31. Juli stattfinden, hat sich diese Erscheinung auf zwei Tage und mehr ausgedehnt. Leidtragende sind nicht nur Tiere. Auch viele Anwohner stören sich am Lärm. Der vermeintliche Spass kann zudem rasch zum Ernstfall werden. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen oder Sachbeschädigungen mit diesen gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen.
In der Schweiz ist es legal nicht möglich, bodenknallendes Feuerwerk zu erwerben. Auch der blosse Besitz ist verboten. Entsprechende Verstösse gegen geltende Gesetze werden somit konsequent an die Staatsanwaltschaft rapportiert. So weit muss es nicht kommen. Wir wenden uns deshalb mit einer Bitte an die Eltern: Lassen Sie es nicht zu, dass solch gefährliche Feuerwerkskörper im Ausland gekauft, illegal in die Schweiz eingeführt und hier abgebrannt werden. Klären Sie Ihre Kinder auf und schützen Sie sie vor den Gefahren und den Konsequenzen.
Bei gegenseitiger Rücksichtnahme steht einer schönen Feier zum Geburtstag der Schweiz nichts im Wege. Mehr Informationen finden Sie hier.
Artikelfoto: fedpol

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