Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Automundo.Ch
Canton Icon

Kanton St. Gallen SG - Zwölf Gucklochfahrer gebüsst

Kantonspolizei St. Gallen

Nächster ❯

Am Dienstag- und Mittwochmorgen sind zwölf Fahrzeuge mit vereisten Frontscheiben und teilweise auch Seitenscheiben, angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Die Kantonspolizei St. Gallen warnt vor sogenannten "Gucklochfahrten".

Am Mittwoch, um 06.15 Uhr, wurde unter anderem in Sevelen an der Rheinstrasse ein 26-jähriger Autofahrer angehalten. Der Mann hatte bei seinem Fahrzeug weder die Frontscheibe noch die Seitenscheiben genügend vom Eis befreit. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht. Dies war auch bei elf weiteren Verkehrsteilnehmer der Fall.
Wichtige Richtlinien
Um Bussen, Geldstrafen oder gar einen Eintrag im Strafregister zu vermeiden, gilt es folgende Richtlinien zu beachten:
  • Frontscheiben sowie Seitenscheiben müssen stets komplett von Schnee und Eis befreit werden.
  • Für optimale Sicht(barkeit) muss auch bei Rück- und Seitenspiegel, Front- und Rücklichter, Blinker und Kontrollschilder allfälliger Schnee entfernt und Vereisungen aufgelöst oder weggekratzt werden.
  • Sind die Seitenspiegel genügen enteist und nicht angeschlagen, sind die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zwingend freizukratzen.
  • Um die Sicherheit im Verkehr für weitere Verkehrsteilnehmer zu gewähren, wird weiter geraten, Motorhaube und Fahrzeugdach von Schnee und Eis zu befreien.
  • Herunterfallende Eisstücke sowie stiebender Schnee können dritte Fahrzeuglenker erschrecken und/oder kurzfristig deren Sicht einschränken.
  • Diese Gefahr tritt auch durch Schnee oder Eis auf Lastwagenblachen auf.
Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer unter folgendem Link nachzulesen.

Kategorien:

St.Gallen
Verkehr

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner