In der Zeit zwischen Montag und Sonntag sind im ganzen Kanton St. Gallen sechs Personen angehalten worden, die ihr Auto sowie in einem Fall den Roller unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fuhren. Einige von ihnen führten noch Betäubungsmittel mit sich.
In St.Gallen konnte auf der Rorschacherstrasse anlässlich einer Verkehrskontrolle ein 44-jähriger Autofahrer angehalten werden, bei dem ein Alkoholtest positiv ausfiel. Ebenfalls bei einer Verkehrskontrolle wurde auf der Kriessernstrasse in Altstätten ein 16-jähriger Rollerfahrer kontrolliert. Bei ihm zeigte der Drogenschnelltest ein positives Resultat. Zudem führte er Betäubungsmittel mit sich.
Solche hatte auch ein 22-jähriger Autofahrer dabei, der in Benken auf der A53 angehalten wurde. Er fuhr sein Auto ebenfalls unter Drogeneinfluss. In Kriessern an der Zollstrasse hat das Grenzwachtkorps zwei Personen unabhängig voneinander bei der Einreise kontrolliert. Bei der 31-jährigen Autofahrerin und dem 33-jährigen Autofahrer zeigte ein Drogenschnelltest ein positives Resultat. Letzterer führte zudem Betäubungsmittel im Auto mit sich.
Weiter kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen in Buchs auf der Volksgartenstrasse einen 41-jährigen Autofahrer. Bei ihm war nicht nur der Drogenschnelltest positiv, sondern es wurden bei ihm ebenfalls Betäubungsmittel sowie eine verbotene Waffe festgestellt. Sämtliche Personen musste eine Blutprobe abgeben. Ihnen wurde der Führerausweis entzogen oder aberkannt.
Solche hatte auch ein 22-jähriger Autofahrer dabei, der in Benken auf der A53 angehalten wurde. Er fuhr sein Auto ebenfalls unter Drogeneinfluss. In Kriessern an der Zollstrasse hat das Grenzwachtkorps zwei Personen unabhängig voneinander bei der Einreise kontrolliert. Bei der 31-jährigen Autofahrerin und dem 33-jährigen Autofahrer zeigte ein Drogenschnelltest ein positives Resultat. Letzterer führte zudem Betäubungsmittel im Auto mit sich.
Weiter kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen in Buchs auf der Volksgartenstrasse einen 41-jährigen Autofahrer. Bei ihm war nicht nur der Drogenschnelltest positiv, sondern es wurden bei ihm ebenfalls Betäubungsmittel sowie eine verbotene Waffe festgestellt. Sämtliche Personen musste eine Blutprobe abgeben. Ihnen wurde der Führerausweis entzogen oder aberkannt.

