Grundsätzlich gilt, dass alle motorisierten Fahrzeuge mit Tagfahrlicht fahren müssen. Abblendlichter sind von Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln zu verwenden. Auch nicht motorisierte Fahrzeuge, wie beispielsweise Velos, müssen unter diesen Bedingungen mittels Licht sichtbar gemacht werden.
Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen verwendet werden.