Im Herbst 2019 finden eidgenössische Wahlen statt. Um für die Kandidaten oder die Parteien zu werben, werden vielerorts Plakate aufgehängt. Obwohl der Aushang innerorts bewilligungsfrei ist, gilt es die entsprechenden Vorgaben zu beachten.
Bei Wahlen und Abstimmungen dürfen innerorts Plakate bewilligungs- und gebührenfrei ausgehängt
werden. Es gelten aber auch für diese die Bestimmungen für Strassenreklamen. Die Kantonspolizei
Schwyz stellt auf ihrer Homepage in der Rubrik "Download" das Merkblatt "Strassenreklamen" mit den
wichtigsten Punkten sowie die regierungsrätliche "Weisung zum Aufstellen von Wahl- und Abstimmungsplakaten ausserhalb von bewilligten Plakatwänden" zur Verfügung.
Nebst diesen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Gestaltung und Positionierung ist in jedem Fall das Einverständnis des Grundeigentümers einzuholen. Das ist nicht nur auf Privatgrund der Fall, sondern auch
auf öffentlichem Grund. So haben einzelne Gemeinden zusätzliche Auflagen definiert, die es zu beachten gilt.


