Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin hat Pablo Fäh zum Leitenden Staatsanwalt ernannt. Er übernimmt ab dem 1. Juli 2026 die Leitung der neu geschaffenen Unterabteilung der stellvertretenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin teilt mit, dass Generalstaatsanwalt Andrea Pagani nach der kürzlich erfolgten Wahl von zwei stellvertretenden Staatsanwältinnen und zwei stellvertretenden Staatsanwälten Pablo Fäh zum Leitenden Staatsanwalt ernannt hat.
Im Zuge einer organisatorischen Neuausrichtung sowie einer gezielteren Koordination und Aufgabenverteilung wird Pablo Fäh ab dem 1. Juli 2026 die neu geschaffene Unterabteilung der stellvertretenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leiten.
Neue Aufgaben für stellvertretende Staatsanwälte
Mit dem Inkrafttreten des neuen Artikels 67 Absatz 7 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (LOG) erhalten die vier stellvertretenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erweiterte Kompetenzen.
Sie unterstützen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei ihrer Arbeit und sind befugt, Strafverfahren wegen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen zu führen. Darüber hinaus können sie Einstellungs-, Aussetzungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen erlassen, Strafbefehle ausstellen sowie Anklage vor dem Strafgericht erheben.
Langjährige Erfahrung in der Staatsanwaltschaft
Pablo Fäh schloss sein Jurastudium an der Universität Basel ab und trat 2011 in die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin ein. Zunächst war er als Gerichtsschreiber tätig, bevor er 2019 zum Staatsanwalt ernannt wurde.
In seiner bisherigen Funktion befasste er sich überwiegend mit Straftaten aus dem Bereich der Polizeikriminalität.
Quelle der Mitteilung: Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin

