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Kanton Tessin – Zulassungsbetrug in grossen Stil aufgedeckt

Kantonspolizei Tessin

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Kanton Tessin – Zulassungsbetrug in grossen Stil aufgedeckt
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Im Zusammenhang mit den gestrigen Durchsuchungen in den Filialen der Cadei-Gruppe, die im Verkauf von Mehrmarkenfahrzeugen tätig ist, berichteten die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei, dass 4 Personen verhaftet wurden.

Es handelt sich um einen 62-jährigen und einen 24-jährigen italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Mendrisiotto, einen 35-jährigen Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Lugano und einen 35-jährigen aus der Provinz Como, deren Rolle von den Ermittlern geprüft wird.
Die Untersuchungen, die in Zusammenarbeit mit der Sektion Verkehr durchgeführt werden, betreffen insbesondere die Vermarktung zahlreicher bereits im Ausland zugelassener und zum Weiterverkauf in die Schweiz importierter Fahrzeuge. Nach den bisherigen Erkenntnissen haben es die Beschuldigten, mit unterschiedlichem Verantwortungsgrad, insbesondere versäumt, in den erforderlichen Unterlagen das Datum der Erstzulassung der Fahrzeuge im Ausland anzugeben, wodurch falsche Angaben zum Fahrzeugschein gemacht und der Kunde beim Kauf nicht korrekt informiert wurde. Diese Massnahme hatte Auswirkungen auf den Zeitpunkt der (zum Zeitpunkt des Kaufs nicht mehr bestehenden) Werksgarantien, den Wertverlust der Fahrzeuge und die Sicherheitskontrollen.
Die mutmasslichen Straftaten sind Betrug, Urkundenfälschung und Missbrauch von Kennzeichen und Lizenzen. In den nächsten Tagen werden weitere Untersuchungen durchgeführt, da die bisherigen Massnahmen zahlreiche Verdachtsfälle aufgedeckt haben. Die Untersuchung wird von der Staatsanwältin Raffaella Rigamonti koordiniert.
Um die nötigen Hinweise zu geben, hat die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Sektion Verkehr eine spezielle Hotline eingerichtet. Die in Betracht kommenden Fahrzeuge weisen in Punkt 24 des Zulassungsscheins (graue Karte) eine "Typgenehmigung" auf, die mit 1X... oder 2X... oder 3X... oder 6X... beginnt (z.B. 1XS679).
Alle, die glauben, dass sie geschädigt worden sind, können sich (von Montag bis Freitag und bis zum 7. Februar von 7 bis 20 Uhr) an die Nummer 0840 117 112 wenden. Es wird darum gebeten, für diesen speziellen Fall die 117 (für Notfälle reserviert), die Telefonzentrale der Staatsanwaltschaft oder die Kontaktzentrale der Verkehrsabteilung zu meiden und direkt die Hotline anzurufen.

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