Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau kontrollierten am Donnerstagmorgen acht Autofahrerinnen und Autofahrer, die in Kreuzlingen, Amriswil, Hörhausen, Thundorf und Wigoltingen mit vereisten Scheiben unterwegs waren.
Zwölf Autofahrerinnen und Autofahrer mussten am Freitagmorgen in Tägerwilen, Müllheim, Diessenhofen, Kreuzlingen und Eschenz mit vereister Frontscheibe aus dem Verkehr gezogen werden.
Die 20 Automobilisten werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Die Kantonspolizei Thurgau macht auf die Gefahren aufmerksam
Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem muss mit einem Entzug des Führerausweises gerechnet werden.
Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand gelenkt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Fahrerin oder der Fahrer in alle Richtungen freie Sicht hat. Neben der Front- und den vorderen Seitenscheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.
Quelle: Kapo TG