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Kanton Thurgau – Vorsicht bei Inbetriebnahme von Holzfeuerungsanlagen

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Kanton Thurgau – Vorsicht bei Inbetriebnahme von Holzfeuerungsanlagen
Symbolbild (Bildquelle: MegLearner auf Pixabay )

Unvorsichtigkeit oder Mängel an Holzfeuerungsanlagen können zu gravierenden Bränden führen. Die Kantonspolizei Thurgau mahnt zur Vorsicht und weist auf den richtigen Umgang hin.

Holzfeuerungsanlagen wie beispielsweise Schwedenöfen oder Cheminées sind hierzulande weit verbreitet. Aufgrund der gegenwärtigen Energiethematik ist davon auszugehen, dass viele dieser Heizsysteme nach langem Unterbruch wieder oder gar erstmalig in Betrieb genommen werden. Dabei kann es bei unsachgemässer Handhabung zu erheblichen Schäden bis hin zum Gebäudebrand kommen.
Der Brandermittlungsdienst der Kantonspolizei Thurgau empfiehlt dringend, die nachfolgenden Hinweise im Umgang mit Feuerungsanlagen zu beachten:
  • Mit Holz befeuerte Öfen sollten regelmässig fachmännisch kontrolliert und das Kaminrohr durch einen Kaminfeger gereinigt werden, da es ansonsten zu einem Kaminbrand kommen kann.
  • Neue Ofen-Konstruktionen müssen vor der Inbetriebnahme behördlich bewilligt und abgenommen werden
  • Brennbare Materialien wie Möbel, Dekorationen u.s.w. gehören nicht in die Nähe der Hitzequelle
  • Ein Gitter oder ein Metallvorhang bei Cheminées schützt vor Funkenwurf
  • Die Funktion des Ofens regelmässig kontrollieren und allfällige Störungen umgehend beheben lassen
  • Nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrennen
  • Aschereste über mehrere Tage ausglühen lassen oder ausschliesslich in feuerfestem Behälter auf nicht brennbarer Unterlage aufbewahren
Quelle: Kapo TG

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