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Kanton UR - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

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Kanton UR - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
(Bildquelle: Antranias (CC0))

Durch die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr auf dem ganzen Kantonsgebiet angestiegen.

Die Fachstellen im Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat beurteilen die Waldbrandgefahr als gross (Stufe 4 von 5), sodass Gefahr für Wald- und Flurbrände besteht. Aufgrund dieser Beurteilung erlässt die Sicherheitsdirektion nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein Feuerverbot. Dies bedeutet Folgendes:
  • Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Abstand) Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald und zu Waldrändern eingehalten werden.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Die Sicherheitsdirektion wird die Lage weiter beobachten und bei einer Entspannung der Gefahrenlage das Verbot ausser Kraft setzen.
Die Feuerwehren und Forstfachleute des Kantons Uri bitten um achtsames Verhalten, um die Bevölkerung aber auch die Natur vor Schäden zu bewahren und danken für das Verständnis.

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