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Kanton Uri – Bäume und Hecken rechtzeitig zurückschneiden

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Auf dem Bild ist ein elektrischer Heckenschneider zu sehen, der in einem dichten grünen Busch platziert ist. Die Blätter sind hellgrün und sonnendurchflutet.
(Symbolbild) (Bildquelle: Monsterkoi (CC0))

Die Baudirektion Uri erinnert Grundeigentümer daran, Bäume, Hecken und Sträucher entlang von Strassen, Trottoirs und Ausfahrten regelmässig zurückzuschneiden. Damit sollen Sichtbehinderungen vermieden und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs sowie die Einsicht von Bushaltestellen nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Zu beachten sind:

1. Ausfahrten, Strasseneinmündungen und Bushaltestellen Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen sowie von Bushaltestellen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm ab Strasse erreichen.
2. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen entlang von Strassen Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
3. Bäume entlang von Strassen, Wegen und Trottoirs Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4.50 m, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2.50 m zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden.
Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, und dankt Ihnen für Ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Uri

Kategorien:

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