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Kanton Walis – Vorsicht beim Online-Handel mit Kryptowährungen

Kantonspolizei Wallis

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Kanton Walis – Vorsicht beim Online-Handel mit Kryptowährungen
Symbolbild (Bildquelle: CliPhotography (CC0))

In letzter Zeit gingen bei der Kantonspolizei mehrere Hinweise und Anzeigen über Online-Handelsplattformen ein. Die Geschädigten wurden dabei auf sozialen Netzwerken zum Handel mit Kryptowährungen angeworben. Trotz geleisteter Zahlungen kam es nicht zum Handel.

Die Geschädigten werden gezielt auf Sozialen Medien und über E-Mails (Spam) angeworben. Nachdem sich die Interessenten auf der Plattform registriert haben, werden sie sehr schnell per E-Mail oder auch telefonisch von einem vermeintlichen Mitarbeitenden der Handelsplattform kontaktiert. Dabei werden sie einem "Broker“ (d. h. Händler) zugewiesen, der sie zunächst in die Funktionsweise der Plattform einführt und später zur Zahlung einer ersten Einlage auffordert.
Zu Beginn des Onlinehandels werden den Kunden erfolgreiche "Trades" (d. h. Geschäfte) mit hohen Renditen präsentiert. Mit diesem Anreiz sollen Interessenten zu höheren Investitionen bewogen werden. Die Zahlungen erfolgen dabei oftmals auf Bankverbindungen im Ausland oder werden über eine Kreditkarte abgewickelt.
In gewissen Fällen fordern die "Broker" ihre Kunden dazu auf, eine "RemoteSoftware" (Programm zum Fernzugriff bzw. zur Fernwartung) auf dem PC zu installieren. Damit ist es der Täterschaft möglich, unbemerkt Bank- und Kreditkartenangaben zu generieren. Mit diesen Angaben können die Täter weitere missbräuchliche Zahlungen auslösen.
Sobald Kunden eine Gewinnausschüttung oder eine Rückzahlung beantragen, werden diese unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und teils mit neuen Renditeversprechungen hingehalten. Nach einiger Zeit kann die OnlineHandelsplattform nicht mehr aufgerufen werden und der Kontakt wird vollständig abgebrochen.
So können Sie sich effizient dagegen schützen:
  • Wenn Sie Investitionen in Kryptowährungen tätigen wollen, kontrollieren Sie, ob der Anbieter eine Lizenz der Finanzmarktaufsicht FINMA besitzt.
  • Verfügt das Unternehmen nicht über eine solche Bewilligung, dürfen Sie in keinem Fall Ihr Geld anlegen.
  • Gewähren Sie niemals einer Person einen Online-Zugang zu Ihrem Computer, die Ihnen unbekannt ist. Geben Sie niemals Sicherheitscodes zur Belastung Ihrer Kreditkarte weiter.
  • Falls Sie Geld verloren haben, melden Sie sich bei der Polizei und erstatten dort Anzeige.

Kategorien:

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