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Kanton Wallis – Kontrolle von Personen in Quarantäne

Kantonspolizei Wallis

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Kanton Wallis – Kontrolle von Personen in Quarantäne
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

Nach der Entdeckung eines neuen, ansteckenderen Stammes des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat am 21. Dezember 2020 neue Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung dieses neuen Stammes einzudämmen. Demnach müssen Personen, welche nach dem 14. Dezember 2020 aus einem dieser beiden Länder eingereist sind, ab dem Tag der Ankunft in der Schweiz für zehn Tage unter Quarantäne gestellt werden.

Die Dienststelle für Gesundheitswesen und der Kantonsarzt leiten die Liste der zu überprüfenden Personen an die Kantonspolizei weiter. Aufgrund dieser Angaben leitet die Kantonspolizei Wallis in Zusammenarbeit mit den Gemeindepolizeikorps entsprechende Kontrollen ein.
Widerhandlungen gegen die angeordnete Quarantäne werden der Staatsanwaltschaft angezeigt, wobei das Strafmass eine Geldstrafe bis zu CHF 1'500.00 beträgt.

Hinweis

Wer ab dem 14. Dezember 2020 aus Grossbritannien oder Südafrika ins Wallis einreiste, muss ab dem Tag der Ankunft in der Schweiz für zehn Tage unter Quarantäne gestellt werden. Jede Person, die sich in dieser Situation befindet, muss sich innerhalb von 24 Stunden melden:

Über Internet

  • Französisch: www.promotionsantevalais.ch/annonce
  • Deutsch : www.promotionsantevalais.ch/meldeverfahren
  • Englisch: www.promotionsantevalais.ch/declarationform

Per Telefon:

  • Hotline Kanton Wallis +41 58 433 0 144 Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Per E-Mail:

  • contact.covid19@psvalais.ch
Weiter Informationen sind über die Internetseite www.vs.ch/web/coronavirus erhältlich.

Kategorien:

Wallis

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