Zürich

Kanton Zürich - Verbote auf der Limmat und der Sihl aufgehoben

Flüsse sollten unbedingt nur von erfahrenen Schwimmern und mit entsprechender Ausrüstung benutzt werden
Flüsse sollten unbedingt nur von erfahrenen Schwimmern und mit entsprechender Ausrüstung benutzt werden (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

Die derzeitige Wetterberuhigung sowie die aktuellen Abflussmengen der Limmat und der Sihl führen zur sofortigen Aufhebung der erlassenen Bade- und Benutzungsverbote.

In den letzten Tagen verringerte sich die Abflussmenge der Limmat kontinuierlich, sodass zum jetzigen Zeitpunkt die Gefahrenstufe auf 1 erreicht ist.

Die abfliessende Wassermenge erlaubt es, das erlassene Bade- und Befahrverbot der Limmat ab dem Seebecken in Zürich bis zur Kantonsgrenze aufzuheben. Dasselbe gilt für die Sihl ab Zollbrücke.

Trotz der Aufhebung der Bade- und Benutzungsverbote ist weiterhin Vorsicht geboten, da die Pegelstände nach wie vor hoch und die Fliessgeschwindigkeiten der Gewässer noch immer sehr stark sind. Flüsse sollten unbedingt nur von erfahrenen Schwimmern und mit entsprechender Ausrüstung benutzt werden.