Die Kantonspolizei Zürich hat mit der Unterstützung von kommunalen Polizeikorps zwischen dem 18. August und dem 12. September 2014 in der Umgebung von Schulhäusern und Kindergärten zahlreiche Schwerpunktaktionen zum Schulanfang durchgeführt. Die Aktion hatte das Ziel, die Schülerinnen und Schüler...
Die Kantonspolizei Zürich hat mit der Unterstützung von kommunalen Polizeikorps zwischen dem 18. August und dem 12. September 2014 in der Umgebung von Schulhäusern und Kindergärten zahlreiche Schwerpunktaktionen zum Schulanfang durchgeführt.
Die Aktion hatte das Ziel, die Schülerinnen und Schüler als jüngste und schwächste Verkehrsteiler zu schützen und in ihrem Verhalten im Strassenverkehr zu unterstützen. Die Schwerpunktaktion gliederte sich in drei Elemente: Geschwindigkeitsmessungen, Kontrolle des Vortritts bei Fussgängerstreifen verbunden mit sichtbarer Präsenz im Bereich von Schulhäusern sowie das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger.
Über 1'700 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Schulhäusern und Kindergärten gebüsst oder verzeigt. Rund 260 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und über 400 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden.
Die Aktion hatte das Ziel, die Schülerinnen und Schüler als jüngste und schwächste Verkehrsteiler zu schützen und in ihrem Verhalten im Strassenverkehr zu unterstützen. Die Schwerpunktaktion gliederte sich in drei Elemente: Geschwindigkeitsmessungen, Kontrolle des Vortritts bei Fussgängerstreifen verbunden mit sichtbarer Präsenz im Bereich von Schulhäusern sowie das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger.
Über 1'700 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Schulhäusern und Kindergärten gebüsst oder verzeigt. Rund 260 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und über 400 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden.

