Die fünf Wochen dauernde Aktion hatte das Ziel Fussgänger zu schützen, Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen und für die Geschwindigkeit und Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu sensibilisieren.
Die Schwerpunktaktion gliederte sich in drei Elemente: Kontrolle des Vortritts beim Fussgängerstreifen, das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger oder Fahrzeuglenkende an Fussgängerstreifen und das Fahren mit Licht.
Zahlreiche Schnellfahrer
1'866 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt. Über 35 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und mussten deswegen gebüsst werden. 214 Fussgängerinnen und Fussgänger wurden wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst.
Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden 910 Verkehrsteilnehmer gebüsst, verzeigt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle aufgeboten.
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