Die Aktion hatte das Ziel, die Schülerinnen und Schüler als jüngste und schwächste Verkehrsteilnehmer zu schützen und in ihrem Verhalten im Strassenverkehr zu unterstützen. Die Schwerpunktaktion gliederte sich in folgende drei Elemente: Geschwindigkeitsmessung, Kontrolle des Vortritts bei Fussgängerstreifen verbunden mit sichtbarer Präsenz sowie Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger.
Über 6'800 Motorfahrzeuglenkende mussten wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Schulhäusern und Kindergärten mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden. 317 Fahrzeuglenkende mussten an das Statthalteramt verzeigt und gegen 14 Fahrzeuglenkende musste eine Strafanzeige eingeleitet werden. Die Spitzenreiter wurden innerorts bei einer signalisierten Geschwindigkeit von 50 km/h mit 90 km/h und bei signalisierten 60 km/h gar mit 97 km/h gemessen.
Rund 230 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und über 450 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden.