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Kanton Zug - Auf Strafanzeige gegen Gesamtregierungsrat wird nicht weiter eingegangen

Zuger Polizei

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Kanton Zug - Auf Strafanzeige gegen Gesamtregierungsrat wird nicht weiter eingegangen
Symbolbild (Bildquelle: Zuger Polizei)

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug kommt zum Schluss, dass sich der Gesamtregierungsrat in der Angelegenheit um den ehemaligen Zuger Heilmittelinspektor nicht strafbar gemacht hat. Der Tatbestand «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» ist nicht erfüllt, weshalb kein Strafverfahren eröffnet wird.

In den vergangenen Wochen hat der ehemalige Zuger Heilmittelinspektor bei der Staatsanwaltschaft Zug mehrere Strafanzeigen eingereicht. Von den Strafanzeigen betroffen sind neben einem praktizierenden Arzt auch der Kantonsarzt, der Gesundheitsdirektor sowie der Gesamtregierungsrat.
Die vom Anzeigeerstatter beanzeigten Tatvorwürfe der «Beihilfe zum Amtsmissbrauch» gegen den Gesamtregierungsrat, wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug umfassend auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft. Dabei gelangte die Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis, dass die beanzeigten Straftatbestände in keiner Weise erfüllt sind. Die vom Anzeigeerstatter teilweise auch öffentlich in Medien geäusserten Vorwürfe treffen nicht zu. Entsprechend wurden sämtliche Anzeigen gegen die Gesamtregierung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt.
Auskünfte über die noch nicht abgeschlossenen Verfahren werden derzeit keine erteilt. Eine aktive Information über diese Verfahren erfolgt mit deren Abschluss.

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