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Kanton Zug - Kontrollen in Erotik-Etablissements

Zuger Polizei

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Kanton Zug -  Kontrollen in Erotik-Etablissements
(Blaulicht - Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Die Zuger Polizei hat in den letzten Tagen mehrere Betriebskontrollen durchgeführt. Zwei Personen hatten keine gültige Arbeitsbewilligung.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit am Montag (2. März 2020) sowie am Dienstag (3. März 2020) mehrere Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden Erotiketablissements und deren Sexarbeiter/innen überprüft.
In einem Erotik-Etablissement in der Stadt Zug sowie in der Gemeinde Baar wurde je eine selbstständige Prostituierte angetroffen, die über keine gültigen Arbeitsbewiligungen verfügten.
Sie erhielten je eine Verwaltungsbusse von mehreren Hundert Franken. Die Weiterführung ihrer Tätigkeit wurde ihnen bis zum Erlangen einer gültigen Arbeitsbewilligung untersagt.

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