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Kanton Zug: Polizei macht Verkehrssündern das Leben schwer

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Seit Anfang Jahr gilt unter anderem für Neulenker die Nullpromillegrenze. Ab dem 4. August 2014 führt die Zuger Polizei in diesem Zusammenhang verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen durch. Mit der Unterstützung der Kampagne "Alkohol - Null Promille. Null Probleme" der Beratungsstelle...

Seit Anfang Jahr gilt unter anderem für Neulenker die Nullpromillegrenze. Ab dem 4. August 2014 führt die Zuger Polizei in diesem Zusammenhang verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen durch.

Mit der Unterstützung der Kampagne "Alkohol - Null Promille. Null Probleme" der Beratungsstelle für Unfallverhütung leistet die Zuger Polizei einen Beitrag zur nationalen Präventions- und Verkehrssicherheitsaktion. Seit dem 1. Januar 2014 gelten bezüglich der Alkoholgrenzwerte neue Regelungen. Davon betroffen sind nebst den Neulenkenden auch Berufschauffeure, Fahrlehrer und Begleitpersonen bei Lernfahrten. Für diese Gruppe gilt im Strassenverkehr null Promille.

Ab dem 4. August 2014 führt die Zuger Polizei während zwei Wochen auf dem ganzen Kan-tonsgebiet koordinierte Alkohol- und Drogenkontrollen im Strassenverkehr durch.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.null-promille.ch.

Kategorien:

Zug
Verkehr

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