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Kanton Zug – Warnung vor Phishing-Mails mit Steuerforderungen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Das Bild zeigt eine gefälschte Steuerrechnung mit dem Logo 'ETAX.CH'. Es enthält eine Zahlungsaufforderung über CHF 1'247.80 mit einer Frist von 5 Tagen.
Betrüger verschicken derzeit gefälschte E-Mails mit angeblichen Steuerforderungen. (Bildquelle: Kanton Zug)

Aktuell sind im Kanton Zug und weiteren Kantonen betrügerische E-Mails im Namen von Steuerverwaltungen im Umlauf. Mit angeblich offenen Steuerforderungen und Zahlungsfristen versuchen Kriminelle, an persönliche Daten und Bankinformationen zu gelangen.

Aktuell sind in mehreren Kantonen – so auch im Kanton Zug – betrügerische E-Mails im Umlauf, die im Namen von kantonalen Steuerverwaltungen bzw. unter Verwendung von «eTax.ch» versendet werden. Dabei handelt es sich um bösartige Phishing -Versuche.
In den E-Mails wird etwa auf einen angeblich ausstehenden Saldo einer definitiven Steuerabrechnung hingewiesen und unter Androhung von Betreibung, Mahnspesen oder Verzugszinsen zu einer raschen Zahlung aufgefordert. Über einen Link bzw. eine Schaltfläche sollen die Empfängerinnen und Empfänger anschliessend eine vermeintliche Steuerabrechnung aufrufen oder eine Zahlung vornehmen.
Diese E-Mails stammen nicht von der Steuerverwaltung. Bitte klicken Sie nicht auf darin enthaltene Links oder Schaltflächen und nehmen Sie keine Zahlungen über solche Links vor.

Wir empfehlen insbesondere:

  • Öffnen Sie das Steuerportal ausschliesslich über die offizielle Internetseite des Kantons Zug beziehungsweise der kantonalen Steuerverwaltung und nicht über Links in verdächtigen E-Mails.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten, Zugangsdaten, Kreditkarten - oder Bankinformationen über Links in E-Mails bekannt.
  • Haben Sie Zweifel an der Echtheit einer Mitteilung oder einer offenen Steuerforderung, kontaktieren Sie die zuständige Steuerverwaltung des Kantons Zug über die offiziell publizierten Kontaktdaten
  • Löschen Sie verdächtige Nachrichten. Falls Sie bereits auf einen entsprechenden Link geklickt und Zahlungs- oder Zugangsdaten eingegeben haben, wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank beziehungsweise Ihr Finanzinstitut und lassen Sie eine Sperrung Ihrer Kreditkarte oder Ihrer anderen Zahlungsmittel prüfen.
Wichtig: Die Steuerverwaltung des Kantons Zug fordert nie über derartige Links in E-Mails zur Begleichung eines angeblichen Steuerausstandes auf. Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit und danken Ihnen, wenn Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld auf die aktuell kursierenden betrügerischen Nachrichten sensibilisieren.
Quelle der Nachricht: Kanton Zug

Kategorien:

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