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Kanton Zug ZG - Alkoholisierte aus dem Verkehr gezogen

Zuger Strafverfolgungsbehörde

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Die Zuger Polizei stoppte am Wochenende gleich mehrere fahrunfähige Personen.

Am Sonntag haben Einsatzkräfte gleich mehrere alkoholisierte Verkehrsteilnehmer kontrolliert. In der Nacht zum Sonntag, kurz vor 03.00 Uhr, wurde an der Küntwilerstrasse in Rotkreuz ein 32-jähriger Autolenker angehalten. Der durchgeführte Test ergab einen Atemalkoholwert von 0,4 mg/l.
Wenige Minuten später konnte an der Guthirtstrasse in Zug ein junger Mann kontrolliert werden, der mit einem gestohlenen Fahrrad u nterwegs war. Der Atemalkoholtest, der beim 20-Jährigen durchgeführt wurde, ergab einen Wert von 0,99 mg/l.
Unter Alkoholeinfluss
Am Sonntagabend kurz vor 18.30 Uhr, fuhr eine Patrouille der Zuger Polizei auf der Ägeristrasse in Richtung Talacher. Dabei kam ihnen ein Fahrzeug entgegen, das für eine kurze Zeit auf der falschen Strassenseite fuhr. Bei der anschliessenden Kontrolle stellten die Einsatzkräfte beim 48-jährigen Lenker deutliche Alkoholsymptome fest. Da ein Atemalkoholtest nicht möglich war, wurde im Spital eine Blutprobe abgenommen.
Die fehlbaren Verkehrsteilnehmer müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Die Polizei rät Fahrzeuglenkenden, nach dem Konsum von Alkohol das Fahrzeug stehen zu lassen und ein Taxi oder den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Nehmen Sie ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte:
• "Wer fährt, trinkt nicht": Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis sowie bei Anlässen die Transportangebote der Veranstalter.
• Organisieren Sie Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.
• Fahren Sie nicht mit fahruntüchtigen Personen mit und halten Sie sie vom Fahren ab.
• Sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen.
• Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem "Kater" ans Steuer.

Kategorien:

Zug
Verkehr

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