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Kanton Zug ZG - Schlittschuhvergnügen auf Natureis nicht möglich

Zuger Polizei

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Kanton Zug ZG - Schlittschuhvergnügen auf Natureis nicht möglich

Die neusten Messungen zeigen, dass die Eisschichten auf den Zuger Gewässern zu dünn sind. Die Eisflächen dürfen deshalb nicht betreten werden.

Auf einzelnen kleineren, stehenden Gewässern im Kanton Zug haben sich Eisschichten gebildet. Diese sind allerdings entweder noch nicht vollständig geschlossen oder nach wie vor nicht genügend tragfähig. Sämtliche Gewässer im Kanton Zug bleiben somit geschlossen und dürfen strikte nicht betreten werden.
Die Freigabe der Gewässer erfolgt nach Kontrolle durch die Zuger Polizei in enger Absprache mit den Gemeindebehörden. Für die Sperrung der Eisflächen sind die Gemeinden zuständig. Allfällige Absperrungen sind strikte zu beachten. Den Anweisungen der Ordnungsorgane ist Folge zu leisten. Das nächste Eisbulletin folgt bei einer Situationsänderung.

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