Die BA führt in diesem Zusammenhang drei Strafverfahren gegen insgesamt vier beschuldigte Personen im Alter von 28, 49, 53 und 57 Jahren. Bei allen Beschuldigten handelt es sich um syrische Staatsbürger. Zwei von ihnen sind im Kanton Waadt wohnhaft, zwei befanden sich bis zu ihrer Festnahme heute in Asylunterkünften im Kanton Waadt und Neuenburg. Die Verfahren wurden zwischen Januar 2022 und September 2022 eröffnet.
Alle drei Strafverfahren werden geführt wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) und des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaïda" und „Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen.
Den beschuldigten Personen werden verschiedene Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Gruppierung vorgeworfen. Die durch die Beschuldigten mutmasslich unterstützte terroristische Gruppierung ist dem damaligen syrischen Al-Qaïda Ableger Jabhat Al-Nusra zuzuordnen. Im Rahmen der Strafverfahren steht die BA via internationale Rechtshilfe auch im Austausch mit mehreren anderen Ländern.
Die vier festgenommenen Personen werden der BA zugeführt und einvernommen. Danach wird die BA über ein allfälliges Gesuch an das zuständige Zwangsmassnahmengericht in Bezug auf Untersuchungshaft entscheiden.
Aufgrund des Verfahrensstadiums können zurzeit keine weiteren Angaben zu den Vorwürfen gegen die beschuldigten Personen gemacht werden. Die BA wird wieder informieren, sobald der Verfahrensstand dies zulässt. Die BA hält explizit fest, dass wie immer die Unschuldsvermutung für alle beschuldigten Personen gilt.
Quelle der Polizeimeldung: Bundesanwaltschaft