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Kapo Basel-Stadt verbietet Pegida-Kundgebung

Kantonspolizei Basel-Stadt

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Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat entschieden, beiden geplanten Kundgebungen vom 3. Februar auf dem Marktplatz - der sogenannten Pegida-Kundgebung sowie der Gegenkundgebung - die Bewilligungen zu entziehen. Neueste Erkenntnisse und die aktuelle Lagebeurteilung führten zu diesem Entscheid.

Aufgrund der über die vergangenen Tage erlangten Erkenntnisse entschied die Kantonspolizei, die bereits erteilten Bewilligungen dahingehend zu überprüfen, ob das Sicherheitsrisiko und der entsprechende Ressourceneinsatz die Aufrechterhaltung der Bewilligungen rechtfertigen. Besonders Informationen über eine zu erwartende Teilnahme von diversen gewaltbereiten Gruppen beider Lager, sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland, führten zu diesem Schritt. Nicht zuletzt entwickelten sich auch die vorerst zweckmässig und zielorientiert geführten Absprachen mit dem Bewilligungsnehmer der sogenannten Pegida-Kundgebung als zunehmend schwierig.

Mit der Bewilligung beider Kundgebungen, hielt die Kantonspolizei Basel-Stadt am Grundsatz fest, Kundgebungen grundsätzlich zu ermöglichen. Wenn sich während der Vorbereitungsphase die Grundlagen, die Sicherheitslage oder andere massgebende Faktoren entscheidend verändern, ist es Aufgabe der Polizei als Bewilligungsinstanz, auch über eine bereits erteilte Bewilligung nochmals zu entscheiden.

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