Das bei der Kantonspolizei Zürich eingesetzte System IMSI-Catcher ermöglicht die Eingrenzung des Standorts eines Mobiltelefons und das Auslesen der International Mobile Subscriber Identity (IMSI).
Der von der Kantonspolizei Zürich eingesetzte IMSI-Catcher registriert keine weiteren Daten, insbesondere auch keine Telefonnummern und keinerlei Inhalte oder Verkehrsdaten der Mobilkommunikation. Daher wird bei einem Einsatz nicht - wie heute mancherorts fälschlicherweise kolportiert - "der Datenverkehr zahlreicher Handys abgegriffen", sondern lediglich gezielt ein einzelnes Gerät lokalisiert.
Zudem ist es rechtlich nicht umstritten, ob ein IMSI-Catcher eingesetzt werden darf. Jeder Einsatz stützt sich auf das Gesetz: im Rahmen von Notsuchen auf Art. 3 BÜPF, zu kriminalpolizeilichen Zwecken auf Art. 269 StPO. Überdies ist jeder einzelne Einsatz vom Zwangsmassnahmengericht am Obergericht zu genehmigen.
Zudem ist es rechtlich nicht umstritten, ob ein IMSI-Catcher eingesetzt werden darf. Jeder Einsatz stützt sich auf das Gesetz: im Rahmen von Notsuchen auf Art. 3 BÜPF, zu kriminalpolizeilichen Zwecken auf Art. 269 StPO. Überdies ist jeder einzelne Einsatz vom Zwangsmassnahmengericht am Obergericht zu genehmigen.

