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Karlsruhe BW - Durchsuchung bei möglicher Kontaktperson von Anis Amri

GBA

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Die Wohn- und Geschäftsräume einer möglichen Kontaktperson des mutmasslichen Berlin-Attentäters Anis Amri (†24) wurden durchsucht.

Die Bundesanwaltschaft hat aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Dezember 2016 die Wohn- und Geschäftsräume einer möglichen Kontaktperson durch Beamte des Bundeskriminalamts durchsuchen lassen.
Hintergrund hierfür ist die Erkenntnis, dass der verstorbene Beschuldigte Anis Amri in seinem Mobiltelefon die Rufnummer eines 40-jährigen tunesischen Staatsangehörigen gespeichert hatte. Die weiteren Ermittlungen deuten darauf hin, dass er in den Anschlag eingebunden gewesen sein könnte. Er wurde deshalb vorläufig festgenommen.
Inwieweit sich der bestehende Verdacht gegen den Festgenommenen weiter erhärten lässt, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten. Bis zum Ablauf des morgigen Tages wird geprüft, ob gegen ihn Haftbefehl beantragt werden wird.

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Ausland

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