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Kiko und Magdici bald vor Gericht

R.S.

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Kiko und Magdici bald vor Gericht

Die ehemalige Gefängniswärterin Angela Magdici sorgte im Februar dieses Jahres für Schlagzeilen, als sie dem mutmasslichen Vergewaltiger zur Flucht aus dem Gefängnis Limmattal verhalf und mit ihm zusammen nach Italien flüchtete. Neun Monate später werden die beiden nun vor Gericht stehen.

Nachdem der syrische Gefängnisinsasse und die Schweizer Aufseherin im Februar zusammen nach Italien geflohen und ihr Versteck im italienischen Kleinstädtchen Romano di Lombardia im März aufgeflogen war, wurden die beiden verhaftet (polizeiticker.ch berichtete).
Gemäss NZZ werden sich die beiden bald vor Gericht verantworten müssen. Der erste Prozesstermin findet am 21. Dezember am Obergericht statt. Allerdings ginge es bei diesem Berufungsprozess gegen Hassan Kiko nicht um die Flucht, sondern um die Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, berichtete die Zeitung.
Kiko bestreitet seine Schuld
Dem zweifach vorbestraften Syrer wird vorgeworfen eine (damals 16-jährige) Frau sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. Kiko beteuert seine Unschuld. Allerdings sprach ihn das Bezirksgericht Dietikon im letzten Dezember schuldig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Mit einem neuen Verteidiger (Valentin Landmann) wird der Beschuldigte erneut um einen Freispruch kämpfen.
Die Verhandlung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden – dies, um die junge Frau zu schützen. Sie soll während des Berufungsprozesses als Auskunftsperson befragt werden. Allerdings dürfen beide Parteien je drei Vertrauenspersonen mit in den Saal nehmen. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass Angela Magdici während der Verhandlung auch anwesend sein wird.
27 Monate teilbedingt für Magdici gefordert
Der Prozess der ehemaligen Gefängnisaufseherin wird gemäss NZZ am 24. Januar 2017 vor dem Bezirksgericht Dietikon stattfinden. Die Anklagepunkte in ihrem Fall sind die folgenden: Entweichenlassens von Gefangenen, Begünstigung, grobe Verkehrsregelverletzung und Sachentziehung.
Es wird eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten von der Staatsanwaltschaft gefordert. Davon seien 7 Monate zu abzusitzen.
Die Staatsanwaltschaft möchte Hassan Kiko ausserdem auch wegen der Flucht zur Verantwortung ziehen: ihm wird Anstiftung zur Flucht vorgeworfen und es wird eine unbedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten gefordert, dies schreibt die NZZ.
Allerdings gibt es dabei ein Problem: Die Anklageschrift in Sachen Anstiftung wurde vom Bezirksgericht noch nicht zugelassen. Es prüft noch, ob es an einer Prozessvoraussetzung mangelt. Offenbar geht das Bezirksgericht, gestützt auf einen älteren Entscheid des Bundesgerichts davon aus, dass eine Anstiftung zur Flucht – wie auch die Flucht – straflos bleiben müsse.
Kikos neuer Verteidiger Valentin Landmann ist derselben Meinung. Der Verteidiger und auch die Staatsanwaltschaft haben beim Gericht eine Stellungnahme eingereicht.

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