Am Dienstag sind im Landsgericht Feldkirch eine 18-Jährige und ihr 21-jähriger Freund wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier bzw. fünf Monaten bedingten Haftstrafen und zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden. Die beiden hatten im August 2017 den 20 Monaten alten Sohn der Frau schlafend im Auto gelassen, als sie unglücklicherweise selber in ihrem Bett einschliefen. Der kleine Bub starb im Auto an Überhitzung.
Die damals 17-jährige Frau und ihr Freund waren am 15. August 2017 mit dem Kleinkind von der Steiermark nach Vorarlberg zurückgefahren. Als sie am späten Vormittag am Wohnsitz des Mannes im Bezirk Bludenz eintrafen, war der Bub im Kindersitz schön am Schlafen. Weil das Paar das Kind nicht aufwecken wollte, liessen die beiden das ruhig schlafende Kind im Auto zurück. Das Auto stand im Schatten eines Baumes. Eigentlich wollten sie das Kleinkind schon nach kurzer Zeit nachholen, schliefen aber nach der langen Autofahrt in der Wohnung ein.
Erst als beide am Abend gegen 21.30 Uhr wieder wach wurden, wollten sie den Kleinen holen. Der Freund lief zum Auto. Das Kind war schon tot. Der Kleine war laut Anklage bei hochsommerlichen Temperaturen - an jenem Tag zeigte das Thermometer in Bludenz hitzige 30 Grad im Schatten - von 12 bis 17 Uhr der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt gewesen. Der Sonnenstand hatte sich zu Mittag natürlich komplett geändert, und das Auto stand plötzlich der prallen Sonne ausgesetzt. Der Mann alarmierte umgehend die Rettungskräfte und begann mit der Reanimation, alle Massnahmen blieben leider vergeblich. Der Parkplatzt des Pkw war nicht einsehbar, so konnte das schlafende Kind niemandem auffallen. Eine Obduktion ergab, dass der Bub an den direkten Folgen der Hitzewirkung gestorben ist.
"Angeklagte nicht moralisch verurteilen"
Das Autofenster blieb 20 Zentimeter weit geöffnet und die beiden Jugendlichen bedauerten ihr fahrlässiges Verhalten. Der Richter erklärte, dass die Sorglosigkeit der Beiden zum Tod des Kindes geführt hatte. Er betonte aber auch, dass es oft kleine Unachtsamkeiten seien, die solche Tragödien verursachen. Beide hätten nach der langen Fahrt in der Hitze jedoch rechnen müssen, zumal sie sich in der kühlen Wohnung auf ein Bett gelegt hatten, dass sie einschlafen könnten. Der Schuldspruch kam wegen grob fahrlässiger Tötung. Die Mutter des 20 Monate alten Sohnes wurde zu vier Monaten bedingt plus 1000 Euro Geldstrafe, der junge Arbeiter zu fünf Monaten bedingt und 3600 Euro Geldstrafe verurteilt, beide erbaten sich Bedenkzeit. Die Frau war zum Zeitpunkt des Vorfalls minderjährig, für sie galt das Jugendstrafrecht.
Für den Richter sind die Angeklagten nicht moralisch zu verurteilen. "Die, die nach einer höheren Strafe schreien, sollen sich überlegen, ob sie nicht einfach Glück gehabt haben, wenn sie einen Moment nicht auf ihr Kind aufgepasst haben", sagte der Richter. Das junge Paar und auch der leibliche Vater des verstorbenen Knaben werden nauch heute noch psychologisch betreut.

