Nach dem ein Kinderarzt sich an 21 Jungen vergangen hat, wurde er zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Doch jetzt soll der Fall erneut aufgerollt werden.
Im Jahr 2014, wurde der Kinderarzt Harry S. (Augsburg DE) verhaftet und 2016 dann zu einer Haftstrafe von 13,5 Jahren verurteilt. Er führte in den Jahren davor ein Doppelleben, zum einen galt er als guter Kinderarzt und engagierte sich ehrenamtlich als Chefarzt beim Roten Kreuz, anderseits missbrauchte er 21 Jungen. Einige seiner Opfer setzte er sogar mit Medikamenten ausser Gefecht, bevor er sich an ihnen vergangen hat.
Doch jetzt wurde das Urteil gegen ihn vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben. Während des ersten Prozesses wurde ein Gutachten angefertigt, in dem er als Kernpädophiler eingestuft wurde, bei dem eine hohe Rückfallgefahr besteht. Weiter stufte ihn der Gutachter als voll schuldfähig ein. Diese zwei Dinge, passen den Richtern am Bundesgerichtshof, aber nicht wirklich zusammen. Wie kann ein geistig gestörter Mensch voll schuldfähig sein? Aus diesem Grund muss der Fall, noch einmal komplett aufgerollt werden. Da Schuld des Täters keine Zweifel bestehen, wird diese beim neuen Prozess eher nebensächlich sein.

