Die Stadt Kloten erinnert Grundstückseigentümer daran, Hecken, Sträucher und Äste entlang von Strassen und Fusswegen zurückzuschneiden. Freie Sicht verbessert die Verkehrssicherheit und erleichtert Einsätze von Feuerwehr, Polizei und Sanität.
Durch zu gross gewachsene Hecken und Sträucher sowie in den Lichtraum hineinragende Äste kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen und daraus resultierend zu gefährlichen Situationen. Zudem erschweren diese Hindernisse Einsätze von Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei und Sanität. Auch der Strassenunterhalt kann seine Aufgaben wie z.B. die Reinigung oder der Winterdienst nicht effizient ausführen.
Beim Pflanzenrückschnitt ist folgendes zu beachten:
- Das Ast- und Blattwerk von Bäumen, sowie Grünhecken, Sträucher und Stauden haben über der Strasse einen Lichtraum von 4,5 m Höhe zu wahren, bei Fusswegen reicht ein Lichtraumprofil von 2,5 m.
- Dies gilt auch für private Strassen und Gehwege.
- Morsche oder dürre Bäume und Äste sind aus Sicherheitsgründen vorbeugend zu beseitigen -> Werkeigentümerhaftung.
- Im Sichtbereich von Einmündungen, Kurven innenseitig und Ausfahrten sind Sträucher und Pflanzen auf einer Höhe von 80 cm ab Oberkante Fahrbahn zurückzuschneiden.
- Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
- Die Strassenbeleuchtung darf nicht durch Pflanzen und Geäst verdeckt sein. Eine verdeckte Strassenbeleuchtung bedeutet dunkle Strassen und schlechte Sichtbarkeit.
- Hydranten sind freizuschneiden, d.h. links und rechts der Zapfstellen mindestens 50 cm Platz freihalten.
Das Team «Planung/Infrastruktur + Forst» der Stadt Kloten dankt für das Verständnis und die Bemühungen der Bevölkerung im Interesse der Verkehrssicherheit.
Quelle der Nachricht: Stadt Kloten
