Zürich

Kloten ZH – Zusätzliche Massnahmen im Kampf gegen den Japankäfer

Im Befallsherd (rot, Gebiet der Stadt Kloten) und der Pufferzone wurden Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt.
Im Befallsherd (rot, Gebiet der Stadt Kloten) und der Pufferzone wurden Massnahmen zur Tilgung des Japankäfers verfügt. (Bildquelle: Baudirektion Kanton Zürich)

Ab heute Dienstag, 10. Juni 2025, gelten in Kloten verschärfte Massnahmen im Kampf gegen den Japankäfer. Ab sofort gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem ist es verboten Pflanzenmaterial aus Kloten hinaus zu transportieren.

Die Erfahrung aus dem letzten Jahr zeigt: Bald beginnt die Flugzeit der Japankäfer. In dieser Lebensphase fliegen die Käfer aus dem Boden aus, fressen sich an über 400 Pflanzenarten satt und paaren sich. Die Weibchen legen danach ihre Eier im Boden ab. Dafür bevorzugen sie feuchte Wiesen oder Rasen.

Bewässerungsverbot und kein Wegtransport von Grüngut

Ab heute ist es deshalb im ganzen Stadtgebiet von Kloten verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot gilt bis Ende September. Einzige Ausnahme ist der Fussballplatz 4 der Sportanlage Stighag, der als Lockfläche genutzt wird. Anders als im Rest von Kloten wird dieser Rasen gezielt bewässert und feucht gehalten, wodurch die Weibchen für die Eiablage auf diese Fläche gelockt werden. Der Fussballplatz wird im Herbst mit Fadenwürmern behandelt und im kommenden Frühling gefräst, damit sämtliche Japankäferlarven im Boden zerstört werden.

Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen.
Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen. (Bildquelle: Baudirektion Kanton Zürich)

Verbreitung vorbeugen – auch in den umliegenden Gemeinden

Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, darf ab sofort bis Ende September kein Grüngut aus Kloten hinaustransportiert werden. Nach wie vor untersagt ist es, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten wegzutransportieren. Für die Pufferzone in den umliegenden Gemeinden gilt ebenso, dass bis Ende September kein Grüngut diese Zone verlassen darf. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist sowohl in Kloten wie auch in der Pufferzone erlaubt. Pflanzen mit Wurzeln in Erde dürfen ebenfalls nicht aus der Pufferzone transportiert werden. Um eine Verschleppung von Japankäfern zu verhindern, ist es wichtig, diese Massnahmen einzuhalten.

Trichterfalle mit Lockstoff zur Überwachung des Japankäfers.
Trichterfalle mit Lockstoff zur Überwachung des Japankäfers. (Bildquelle: Baudirektion Kanton Zürich)

Tilgung als Ziel, um Millionenschäden zu verhindern

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Hat der Japankäfer sich erst einmal etabliert, ist die Bekämpfung schwierig. Das vom Bund vorgegebene Ziel für den Befall in Kloten ist deshalb, ihn zu tilgen, solange der Befall noch überschaubar ist.

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen.
Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen. (Bildquelle: Baudirektion Kanton Zürich)

Weitere Informationen zum Japankäfer sowie zu den geltenden Massnahmen sind jederzeit hier verfügbar.

Quelle der Nachricht: Kanton Zürich