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Kontrollen an Zebrastreifen in Stans - Tipps zum Verhalten

polizeiticker

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Vom 1. bis und mit 15. Juli 2015 fanden gezielte Kontrollen an Fussgängerstreifen im Kanton Nidwalden statt. Insgesamt mussten 24 Übertretungen geahndet werden.

Nachdem sich im Juni 2015 drei Verkehrsunfälle innert 2 Wochen an Zebrastreifen ereignet haben, wurden die Kontrollen an Fussgängerstreifen intensiviert (polizeiticker.ch berichtete).

Es wurden total 28 Kontrollen in allen Nidwaldner Gemeinden durchgeführt. Insgesamt wurden 307 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Fünf Lenker missachteten den Vortritt am Fussgängerstreifen und wurden dafür gebüsst. Gründe für 19 weitere Übertretungen waren: Telefonieren während der Fahrt, Fahren mit dem Fahrrad auf dem Trottoir und das Nichttragen der Sicherheitsgurte.

Es wird immer wieder festgestellt, dass Fahrzeugführer aber auch Fussgänger unkonzentriert und abgelenkt sind. Insbesondere das Telefonieren während der Fahrt aber auch zu Fuss, kann im Bereich von Fussgängerstreifen verheerende Folgen haben.

Verhalten vor und auf dem Fussgängerstreifen - Fussgänger:
Bevor die Strasse überquert werden kann, muss der Fussgänger mit allen Fahrzeuglenkenden Blickkontakt aufnehmen. Ist der Fussgänger sich sicher, dass er gesehen wurde und dass angehalten wird, kann er den Zebrastreifen passieren. Grundsätzlich hat der Passant am Fussgängerstreifen Vortritt, jedoch darf er diesen nicht überraschend betreten.

Verhalten vor und auf dem Fussgängerstreifen - Fahrzeuglenkende:
Fahrzeuglenkende müssen vor dem Fussgängerstreifen jedem Fussgänger oder Benützer eines fahrzeugähnlichen Gerätes, der ersichtlich die Fahrbahn überqueren will, den Vortritt gewähren.

Verhalten vor und auf dem Fussgängerstreifen - Fahrradfahrer:
Radfahrer dürfen den Zebrastreifen fahrend überqueren, haben aber keinen Vortritt! Den Vortritt können Radfahrer nur geltend machen, wenn sie von ihrem Fahrrad absteigen.

Kategorien:

Nidwalden
Verkehr

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