Kontrollen im Kanton St.Gallen - Geschwindigkeitskontrollen in Zeiten von Corona - ab wann wird der Ausweis eingezogen?
Kantonspolizei St.Gallen
Unterwegs mit 118 km/h bei erlaubten 50 km/h im Innerortsbereich: Dieser negative Rekord anlässlich Geschwindigkeitsmessungen in der Coronazeit ist nur einer von insgesamt 13 Rasern, welche die Kantonspolizei St.Gallen aus dem Verkehr gezogen hat. Hinzu kommen unzählige weitere Schnellfahrer.
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28-jähriger Bosnier mit seinem Auto mit 106 km/h gemessen -
27-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 118 km/h gemessen
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39-jähriger Spanier mit seinem Motorrad mit 104 km/h gemessen
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53-jähriger Autofahrer aus Syrien mit 154 km/h gemessen
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36-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 159 km/h gemessen
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59-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 153 km/h gemessen
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19-jähriger Autofahrer aus Deutschland mit 106 km/h gemessen
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Unbekannter Motorradfahrer mit 115 km/h gemessen
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22-jähriger Schweizer mit seinem Motorrad mit 145 km/h gemessen
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51-jähriger Serbe mit seinem Auto mit 156 km/h gemessen
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22-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 111 km/h gemessen
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39-jähriger Autofahrer aus Angola, vorgeworfene Geschwindigkeit: 103 km/h
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20-jähriger Serbe mit seinem Auto, errechnete Geschwindigkeit: 157 km/h
Erklärungen
Grundsätzlich Bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine Ordnungsbusse erteilt. Bei Übertretungen ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs sowie bei Vergehen und Verbrechen erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft. Diese beurteilt den Fall, erlässt entweder einen Bussenentscheid oder klagt den Beschuldigten vor Gericht an.
Einordnung Tatbestände
Einordnung Tatbestände (Alle Geschwindigkeiten nach Sicherheitsabzug)
Übertretung (= Ordnungsbusse):
Innerorts 1 – 15 km/h / Ausserorts + Autostrasse 1 – 20 km/h / Autobahn 1 – 25 km/h
Übertretung (=Verzeigung):
Innerorts 16 – 24 km/h / Ausserorts + Autostrasse 21 – 29 km/h / Autobahn 26 – 34 km/h
Vergehen (= Verzeigung):
Innerorts 25 – 49 km/h / Ausserorts 30 – 59 km/h / Autostrasse 30 – 79 km/h / Autobahn 35 – 79 km/h
Verbrechen (= Verzeigung):
Innerorts 50+ km/h / Ausserorts 60+ km/h / Autostrasse 80+ km/h / Autobahn 80+ km/h
Abnahme des Führerausweises/Administrativverfahren
Ab einer gewissen Schwere des Vergehenstatbestands wird der Führerausweis auf der Stelle abgenommen und dem zuständigen Strassenverkehrsamt zugesandt. Auch bei allen anderen Verzeigungen wird der Polizeirapport ans Strassenverkehrsamt vom Wohnkanton des Beschuldigten weitergeleitet. Dieses leitet dann ein Administrativverfahren ein, bei welchem über allfällige Massnahmen entschieden wird. Details zu Führerausweisabnahmen und sonstigen Administrativmassnahmen hat zum Beispiel das Strassenverkehrsamt St.Gallen auf seiner Website publiziert. Die Führerausweisabnahme sowie der vom Strassenverkehrsamt angeordnete Entzug ist keine Strafe, sondern eine administrative Massnahme.
Führerausweisabnahme auf der Stelle
Innerorts ab 31 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Ausserorts/Autostrassen ab 36 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Autobahn ab 41 km/h zu schnell nach Sicherheitsabzug
Zwangsmassnahmen
Allfällige Zwangsmassnahmen werden von der Staatsanwaltschaft angeordnet. Bei Raserdelikten kann sie zum Beispiel die Sicherstellung des Fahrzeugs verfügen.
Anzahl Ordnungsbussen bei Lasermessungen
Die geringe Anzahl an Ordnungsbussen bei Lasermessungen liegt daran, dass Verkehrsteilnehmende bei diesen Kontrollen angehalten und direkt gebüsst/angezeigt werden. Oftmals werden bei diesen Messungen nur diejenigen Verkehrsteilnehmenden angehalten, die nicht mehr in den Ordnungsbussenbereich fallen.


