Koordinierte Anti-Mafia-Aktion in der Schweiz und in Italien
Koordinierte Anti-Mafia-Aktion in der Schweiz und in Italien
21.07.2020 | 08:16
Bundesanwaltschaft
Symbolbild (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)
Schweizerische und italienische Behörden sind in einer koordinierten Aktion gegen eine kriminelle Organisation aus dem Umfeld der kalabrischen Mafia ‘Ndrangheta vorgegangen. Nach gemeinsam durchgeführten Ermittlungen wurden am Morgen des 21. Juli 2020 in beiden Ländern Personen verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt. In der Schweiz hat die Bundesanwaltschaft (BA) in Zusammenarbeit mit fedpol in den Kantonen Aargau, Solothurn, Zug und Tessin mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine Person festgenommen. Im Einsatz waren neben Vertretern der BA und fedpol auch zahlreiche Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizeien.
Eine beschuldigte Person wurde im Kanton Aargau festgenommen, für diese wurde Untersuchungshaft beantragt. Eine beschuldigte Person wurde in Italien festgenommen und bleibt vorerst dort in Untersuchungshaft. Zwei beschuldigte Personen wurden in der Schweiz einvernommen und anschliessend wieder auf freien Fuss gesetzt. Eine weitere beschuldigte Person befand sich bereits in Italien in Haft; die gegen diese Person ermittelten Erkenntnisse werden den dortigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Weitere Einvernahmen sind vorgesehen. In den vier Kantonen Aargau, Solothurn, Zug und Tessin wurden mehrere Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten durchsucht, dabei wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Waffen, Munition und Bargeld.
Verfolgung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität
Die Verfolgung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist für die Bundesanwaltschaft (BA) ein Bereich mit strategischer Priorität. Die BA führt verschiedene Strafverfahren im Bereich der Strafverfolgung von kriminellen Organisationen aus dem Umfeld verschiedener Mafia-Organisationen zumeist italienischen Ursprungs. Im Rahmen dieser Strafverfahren wird wegen verschiedenen Straftatbeständen ermittelt, bei den meisten Strafverfahren ist jedoch der Verdacht der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) von zentraler Bedeutung. Organisierte Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes und dynamisches Phänomen. Bei deren Verfolgung und Bekämpfung ist die Zusammenarbeit mit Partnerbehörden im In- und Ausland deshalb von entscheidender Bedeutung. In der Schweiz ist dies eine Verbundaufgabe der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Kantonsebene, welche je über unterschiedliche Zuständigkeiten und Instrumente verfügen.
Weil die Schweiz solch schwerwiegende Formen der Kriminalität nicht im Alleingang bekämpfen kann, ist eine enge Kooperation mit anderen Staaten und ein möglichst unmittelbarer grenzüberschreitender Informationsfluss zwischen den jeweiligen Behörden zentral. Entscheidend ist der Einsatz von gemeinsamen Instrumenten, beispielsweise im Rahmen von gemeinsamen Ermittlungsteams («JIT», Joint Invetigation Teams), zur direkten und effizienten Koordination von internationaler Ermittlungen. Solche Formen der Zusammenarbeit bestehen bereits heute, insbesondere mit Italien, und haben sich als effizientes Instrument für den Informationsaustausch im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen erwiesen. Ein weiterer Ansatz von grundlegender Bedeutung ist die Harmonisierung der nationalen Gesetzgebungen.
