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Kreuzlingen TG: Verbotenes Feuerwerk führt Grenzwächter zu Waffe

GWK

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Kreuzlingen TG: Verbotenes Feuerwerk führt Grenzwächter zu Waffe

Bei einer mobilen Kontrolle des Grenzwachtkorps in Kreuzlingen TG wurden am vergangenen Samstag eine Schreckschusspistole mit Munition und verbotenes Feuerwerk sichergestellt.

Am Samstag, gegen 13.00 Uhr, kontrollierten Schweizer Grenzwächter an der Wiesenstrasse einen Mann, der zu Fuss von Deutschland in die Schweiz eingereist war. Er führte 5,7 Kilogramm bodenknallendes Feuerwerk mit und war auf dem Weg zu seinem an der Wiesenstrasse geparkten Lieferwagen.
Spezialisten entdecken Schreckschusspistole und Munition
Für die weitere Kontrolle wurden der Mann und sein Fahrzeug zum Grenzübergang Kreuzlingen Emmishofen gebracht. Dort fanden Spezialisten des Grenzwachtkorps bei der eingehenden Fahrzeugüberprüfung eine Schreckschusspistole. Diese lag zusammen mit zwei Packungen Munition in einem konstruktionsbedingten Hohlraum des Laderaums.
Am Boden knallendes Feuerwerk gilt als nicht handhabungssicher und darf deshalb nicht in die Schweiz eingeführt werden. Die Schreckschusspistole fällt aufgrund ihrer Verwechselbarkeit mit Feuerwaffen unter das Waffengesetz. Der 21-jährige Schweizer wird bei der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen angezeigt.

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